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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten vereinbart für Dienstleistungen zwischen der hmi Informatik GmbH, Leipzigerstr. 11, 71111 Waldenbuch (im Folgenden „hmi“ genannt) und den Nutznießern der vereinbarten Dienstleistungen (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt).

1. Geltungsbereich

a) Allen Vertragsabschlüssen liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
b) Der Kunde erklärt sich durch die Auftragserteilung mit den Bedingungen dieser AGB einverstanden.
c) Die jeweils gültigen Preislisten und individuellen Nutzungs­verein­barungen sind Teil des Vertrages. Die Auftragserteilung muss nicht schriftlich erfolgen.

2. Urheberrecht, Nutzungsrechte

a) Jeder hmi erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
b) Die hmi GmbH behält sich das Urheberrecht sowie das Recht an Inhalten, Beschreibungen und Vorschlägen vor, die in Konzepten, Manuskripten und Präsentationen egal welcher Form enthalten sind. Dies gilt auch, sollte hierfür eine Gebühr veranschlagt und beglichen worden sein.
c) Es gilt insbesondere dann, wenn Gebühren auf eine unverbindliche Präsentation, Schulung oder dergleichen erhoben werden. Durch diese werden die geleistete Arbeitszeit und Auslagen vergolten, nicht das Recht erworben, die dargestellten Inhalte etc. zu vervielfältigen oder zu benutzen.
d) Alle Entwürfe, Umsetzung der Entwürfe als HTML-Konstrukt bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von hmi sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
e) Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von hmi weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt hmi eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
f) hmi überträgt dem Auftraggeber die für den vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
g) hmi hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt hmi zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten, bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
h) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
i) Die Weiterleitung aller Dokumente im Ganzen oder zu Teilen sowie deren Publikation, Reproduktion und Verteilung oder durch andere Form weiteren Parteien zugänglich machende Form ist ohne die Zustimmung der hmi GmbH strikt untersagt.

3. Vergütung

a) Entwürfe und deren Umsetzung bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von hmi sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
b) Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
c) Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist hmi berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
d) Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die hmi für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
e) Sofern hmi auf Basis von Open Source-Software (Magento, WordPress, TYPO3, …) anbietet, gilt der Funktionsumfang der jeweils eingesetzten Version als Grundlage des Vertrags. Jede Abweichung von der Standardsoftware, sofern nicht durch hmi bestätigt, gilt als Abweichung von der Standardsoftware und wird entsprechend des tatsächlichen Aufwands abgerechnet.
f) Für die Entwicklung von Online-Projekten ist kundenseitig eine Server-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Steht diese mit der Auftragserteilung nicht bereit, übernimmt hmi die Bereitstellung einer Entwicklungsumgebung. Die hierfür anfallenden, marktüblichen Kosten trägt der Kunde.

4. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit der Vergütung

a) Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von hmi hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 25% nach Fertigstellung der Arbeiten, 25% nach Abnahme des Gesamtwerks. Handelt es sich um eine Software und soll das Werk vor finaler Abnahme vom Entwicklungsserver auf eine kundeneigene Infrastruktur umgezogen werden, so ist die Vergütung unverzüglich zu 100% fällig.
b) Verzug tritt bei Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung. Bei kalendermäßig bestimmter Fälligkeit tritt Verzug bereits mit Fälligkeitseintritt ein. Sofern nicht ein höherer Verzugsschaden von hmi nachgewiesen wird, sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem.§ 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DÜG) zu entrichten Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
c) Monatliche Entgelte sind bis zum jeweils 10. Tag des Kalendermonats für den Monat, in dem die Leistungen erbracht werden, zahlbar.
d) hmi behält sich bei den laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor, sofern diese Dienstleistungen nicht von hmi sondern von nach schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers beauftragten Drittunternehmen erbracht und hmi in Rechnung gestellt werden. Preisänderungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Sollte der Auftraggeber mit einer Preisänderung nicht einverstanden sein, so steht im das Recht zu, die Bestätigung für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen mit einer Frist von 10 Werktagen jeweils zum Monatsende schriftlich zurückzuziehen.
e) Sofern die Fälligkeit einer Verfügung aus Sicht von hmi überschritten wird, schuldet hmi nicht mehr die neben der Hauptleistung (auch gewohnheitsmäßig) geschuldeten schriftlich zugesagten Leistungen.

5. Abnahme

a) Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung oder des Werks verpflichtet, sofern das Ergebnis den vertraglichen Anforderungen entspricht. Beide Parteien streben eine zügige Abnahme an.
b) Während der Herstellungsphase ist hmi berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile des Auftrags zur Teilabnahme bereitzustellen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
c) Die Meldung der Bereitstellung verbunden mit der Bitte um Abnahme erfolgt schriftlich oder per E-Mail (BZA-Erklärung = Bereit Zur Abnahme).
d) Sofern bei der Abnahme Mängel aufgetretenen, werden diese vollständig und ausreichend dokumentiert. Jeder im Abnahmetest festgestellte Mangel ist vom Auftraggeber so zu dokumentieren, dass er für die Mängelbeseitigung nachvollzogen werden kann. Im Abnahmeprotokoll wird die Endabnahme bestätigt bzw. die noch zu leistenden Maßnahmen zur Mängelbeseitigung festgehalten. Erst nach Mängelbeseitigung, deren Überprüfung und Abnahme sind die Leistungen bzw. das Werk abgenommen.
e) Die Leistung gilt im kaufmännischen Geschäftsverkehr auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber diese vier Wochen in Gebrauch genommen hat. Die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt automatisch spätestens 14 Tage nach Bereitstellung zur Abnahme, wenn keine Mängel festgestellt oder diese hmi nicht bekannt gegeben werden. hmi wird auf die Abnahmefiktion aufgrund des Verhaltens des Kunden gesondert hinweisen.
f) Mängel werden schriftlich an den verantwortlichen Mitarbeiter des Auftragnehmers als auch an die Geschäftsführung des Auftragnehmers gemeldet. Selbiges Vorgehen gilt auch für die weitere Korrespondenz bezüglich der Mängelbeseitigung. Die Nachweispflicht bezüglich der Anmeldung von Mängeln oder der etwaigen Korrespondenz hierzu obliegt dem Kunden.

6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

a) Als Leistungsumfang gilt generell der Standardumfang der aktuell auf dem Markt verfügbaren oder angebotenen und eingesetzten Software. Erweiterungen zum Standard bedürfen der Schriftform – Kosten für etwaige Anpassung werden separat erfasst und abgerechnet.
b) Sonderleistungen und Zusatzleistungen, die über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinausgehen, das heißt Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Updates oder (kundenspezifische) Anpassungen der verwendeten Software etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste gesondert berechnet. Maßgeblich für die monatliche Abrechnung ist der tatsächliche Aufwand, der durch den Auftraggeber protokolliert wird.
c) hmi ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, hmi entsprechende Vollmacht zu erteilen.
d) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von hmi abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, hmi im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
e) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
f) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
g) Browserkompatibilität: Standardmäßig unterstützen wir die letzten zwei aktuellen Versionen der Browser Internet Explorer, FireFox und Chrome unter dem jeweils aktuellen Windows Betriebssystem bei einer Bildschirmbreite von mindestens 1024 Pixel. Für weitere Browser und ältere Versionen optimieren wir gerne nach Absprache.
h) Die Installation auf Fremdsystemen, beispielsweise, wenn sie eine eigene Serverinfrastruktur vorhalten oder bei einen anderen Dienstleister einen Hostingvertrag abgeschlossen haben, können wir nicht pauschal anbieten. Es gibt hier regelmäßig einen höheren Abstimmungsbedarf und die Notwendigkeit, die vorhandene Infrastruktur zu aktualisieren und zu konfigurieren. Die etwaige anfallenden Aufwände weißen wir Ihnen separat aus.
i) Sofern hmi Texte wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärungen oder beschreibende Texte wie beispielsweise im werblichen Kontext einbindet, so findet keine inhaltliche oder rechtliche Überprüfung statt. Schlägt hmi Texte vor, so sind diese als redaktioneller Vorschlag zu sehen. Die tatsächliche Kontrolle obliegt dem Kunden. Generell umfasst unser Leistungsspektrum keinen redaktionellen Vorschlag für etwaige Texte und eine keine Rechtsberatung. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform.

j) Das Einarbeiten von Inhalten wie Menüpunkte, Texte, Bilder, Metadaten, Produkte, Produktdetails o.ä. in eine Internetseite oder einen Online-Shop sind Sonderleistungen, die entweder im Angebot über eine Position abgedeckt sind oder entsprechend des Aufwands abgerechnet werden. Abgedeckt sind die Sonderleistungen im Angebot entsprechend der Stunden, die dafür vorgesehen sind. Sollte nachweislich mehr Arbeitsaufwand anfallen, wird dieser zusätzliche Aufwand entsprechend der vereinbarten Vergütung abgerechnet. Sofern im Rahmen der Beauftragung keine schriftliche Absprache hierzu getroffen wird, wird hmi lediglich die für die Erfüllung des Werks erforderlichen Test-Inhalte einarbeiten, die die Funktionsfähigkeit des Werks demonstrieren.
k) Eine Einweisung in ein von hmi angebotenes Standard-System ist nicht erforderlich und daher nicht impliziter Bestandteil eines Angebots. Sofern eine Schulung gewünscht ist, ist diese separat angeboten und muss kundenseitig beauftragt werden. Sofern eine Schulung nicht explizit beauftragt wurde, werden Schulungen oder Einweisungen, auch telefonisch, nach Aufwand abgerechnet.
l) Die Dokumentation von Systemkomponenten, Projektdetails oder über das Angebot hinausgehende Beschreibungen einer Lösung durch hmi, bedürfen der schriftlichen Beauftragung des Kunden.

7. Eigentumsvorbehalt

a) An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
b) Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.
c) Sind die dargestellten Entwürfe und Ideen nicht vom Auftraggeber übernommen und die erhobene Gebühr nicht voll bezahlt, so behält sich die hmi GmbH das Recht vor, diese auch an anderer Stelle wieder zu verwenden und einzusetzen. Alle Originale sind bei Verlangen an die hmi GmbH zurückzugeben.
d) Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
e) hmi ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat hmi dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von hmi geändert werden.

8. Korrektur, Produktüberwachung und Belegmuster

a) Vor Ausführung der Vervielfältigung sind hmi Korrekturmuster vorzulegen.
b) Die Produktionsüberwachung durch hmi erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist hmi berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. hmi haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden der Produktionsüberwachung und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
c) Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber hmi 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. hmi ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

9. Haftung

a) hmi verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Skizzen, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. hmi haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Auf keinen Fall haftet hmi für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter.
b) hmi verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet hmi für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
c) Sofern hmi notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. hmi haftet nur für eigenes Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
d) Sofern hmi Softwaresysteme oder -komponenten anderer Hersteller verwendet, haftet hmi nicht für die Beschaffenheit und Sicherheitslücken oder Fehler dieser Fremdsoftware. Die Fehlersuche und Fehlerbehebung ist im Zweifel kostenpflichtig. Die Beweislast obliegt hmi. Dies gilt im Besonderen bei der Verwendung von kostenfreier Open Source Software oder Zusatzmodulen.
e) Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von hmi. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei hmi geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
f) Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet hmi nicht.
g) Die Dienstleistung von hmi beinhaltet die Erstellung von Internetseiten zum Abruf von einem Webserver. Für Störungen und Systemausfälle seitens des Servers übernimmt hmi keine Haftung.
h) Der Auftraggeber haftet für die Daten und Inhalte seiner Internetseiten/Drucksachen selbst. Die Daten und Inhalte des Auftraggebers stellen keine Meinungsäußerung von hmi dar. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an hmi übergebenen Daten berechtigt ist. Insbesondere auch für Daten und Bilder welche das Urheberrecht oder die Rechte Dritter verletzen könnten. Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Inhalte und Daten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Hierunter fallen insbesondere pornographisches Material, extremistische politische Inhalte, sowie Musik- und Video Daten. hmi ist berechtigt bei Verstößen Seitens des Auftraggebers, den laufenden Vertrag fristlos zu kündigen. Alle Rechte und Pflichten welche aus Inhalten, Daten und des Domainnamens entstehen liegen beim Auftraggeber. Alle bei hmi in Auftrag gegebenen Seiteninhalte (insbesondere Grafik- und Bildcollagen, sowie grafische Benutzerführungen) verletzen keine Rechte Dritter und sind für die Verwendung durch hmi freigegeben. Eine weitere Verwendung dieser Daten über die Internetseite/Drucksache des Auftraggebers hinaus, seitens des Auftraggeber oder Dritter ist nicht gestattet.

10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

a) Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. hmi behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
b) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann hmi eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann hmi auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
c) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller hmi übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber hmi von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

11. Sonstiges

a) hmi ist, wenn nicht anders vereinbart, berechtigt, einen Hinweis auf der Internetseite des Kunden zu platzieren und diesen mit einem Link zur hmi-Internetseite zu versehen. Hier wird jedoch ausschließlich für hmi geworben. Der Kunde erlaubt hmi das Anzeigen von dessen Internetseite auf der Homepage von hmi als Referenz. Für Inhalte der mittels eines Links angezeigten Internetseiten von Auftraggebern von hmi übernimmt hmi keine Haftung.
b) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers, kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
c) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Name und Adresse des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten “whois”-Abfrage im Internet für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind. Im Rahmen der Vertragsdurchführung werden personenbezogene Daten beim Auftragnehmer gespeichert und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister im notwendigen Umfang weitergegeben. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt den Auftragnehmer von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen und diese zu manipulieren. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
d) Die Pflege der Inhalte einer Internetseite (auch Impressum, Datenschutzhinweise, AGB) obliegt der Kundschaft – eine Rechtsberatung wird von hmi nicht vorgenommen.
Von hmi wird gefordert, dass kundenseitig, zum einen
1. keine offenen Rechnungen vorliegen
2. die gewünschten Änderungen dem Kunden offensichtlich zuzurechnen sind.

12. Schlussbestimmungen

a) Erfüllungsort ist der Sitz von hmi.
b) Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
c) hmi ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit er sich für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt.
d) Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.